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Förderungen

Mehrfamilienhaus

Förderungen Mehrfamilienhaus

Wohnbauförderung
Wohnbauförderung in Kärnten 2026
BW290 Wohnbauförderung Wohnhaussanierung.jpg

Sanierung 2026 Wohnungen bzw. Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau

  • Sanierung von Dachschrägen, der oberste Geschossdecke, Außenwänden, Kellerdeckendämmung, Bodenplattendämmung, Tausch von Fenstern und Außentüren

  • Basisförderung ist 5 €/m² der Bezugsfläche (max. 75 m² / Wohnung) mal der erreichten Energieeinsparung laut Energieausweis

  • Die Energieeinsparung ist die berechnete Differenz zwischen dem Referenz-Heizwärmebedarf HWBref,RK des Bestands-Energieausweises zum Fertigstellungs-Energieausweis

  • Die Basisförderung ​ist mit 50% der Rechnungskosten gedeckelt​

  • Bonusbetrag +500 € je Wohnung bei Erreichen eines Ziel-HWBref,RK von
    50 kWh/m²/a und einer Einsparung von mindestens 30 kWh/m²/a

  • Bonusbetrag für Erstellung Bestands- bzw. Fertigstellungs-Energieausweis 500 €
  • Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen: Pauschalbetrag max. 4.000 € je Wohneinheit für den Heizungstausch

  • Solarthermie:  Pauschalbetrag max. 250 €/m² Kollektorfläche für die Errichtung einer Solarthermie-Anlage von min. 6 m² Aperturfläche

  • Hydraulischer Abgleich je Wohneinheit: max. 50 € je Wohneinheit

  • Die Förderung dafür ist mit 50% der Kosten gedeckelt

Förderantrag: sind ab 01.06.2026 nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen auf www.wohnbau.ktn.gv.at zu stellen

Abrechnung: Formblatt Unternehmen und Formblatt Energieausweis 

Vorgehensweise: Förderabrechnungsformular nach Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der tatsächlichen Rechnungssummen ausfüllen und dieses zusammen mit den Rechnung als pdf  & deren Überweisungsbelege auf www.wohnbau.ktn.gv.at der Kärntner Landesregierung Abt. 11 hochladen.

Richtlinie BW514_5_Sanierungsrichtlinie_Großbau_ab_20260101

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

Infoblatt zur Förderung 2026-2 PV.gif

Impulsprogramm 2026 "für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen"

  • Die Förderung erfolgt zukünftig in Form eines einheitlichen pauschalen Direktzuschusses

  • max. Förderhöhe inkl. der Förderung für den PV-Stromspeicher beträgtvon 3.000 € bei Ein- oder Zweifamilienwohnobjekten

  • Und 1.500 € je zusätzliche Wohneinheit im Mehrgeschossigen Wohnbau

  • Voraussetzung ist eine neu installierte PV-Anl agenleistung von mindestens 5 kWp und die gleichzeitige Neuerrichtung eines Stromspeichers mit einer Bruttospeicherkapazität
    von mindestens 5 kWh.

  • Wird ausschließlich ein Stromspeicher zu einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet, beträgt die einheitliche pauschale Förderung 1.000 €, sofern der Speicher
    mindestens 5 kWh Bruttospeicherkapazität aufweist

  • Unter Einbeziehung der in den letzten 10 Jahren gewährten Landesförderungen für diese Fördergegenstände.

  • Die Förderung wird in Form eines Baukostenzuschusses in Höhe von maximal 50 Prozent der förderbaren Investitionskosten gewährt

  • Die Stromerzeugung muss ausschließlich Wohnobjekten (Wohneinheiten) dienen, die ständig (= als Hauptwohnsitze) genutzt werden. Sollten nicht alle Wohneinheiten, die mit der Photovoltaikanlage versorgt werden, ständig genutzt werden, wird die Förderung aliquotiert.

  • Anträge können nach Durchführung ausschließlich während eines offenen Fördercalls eingebracht werden.

  • Der nächste Fördercall findet am 15. April 2026 statt. Anträge auf die Gewährung einer PV-Förderung (Neuerrichtung und Erweiterung) können ausschließlich zu den Fördercalls eingebracht werden. Weitere Fördercalls für das Jahr 2026 werden frühzeitig kommuniziert.

Online: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/WT-L46

Abnahmeprotokoll PV-Anlagen und Stromspeiche: AP PV-Anlage - Stromspeicher

Vorgehensweise: Zählpunkt bei der Kärnten Netz beantragen (ggf. durch Elektriker), Baumitteilung bei der Gemeinde / Magistrat über die geplante PV-Anlage / Batteriespeicher stellen. Maßnahme umsetzen. Abnahmeprotokoll ausfüllen vom dem Anlagen Errichter / Konzessionierter oder befugtem Abnehmer unterfertigten lassen. Online auf der Homepage der Abt.15 hochladen.

Richtlinie: Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlage Wohnbau 2026

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Bundesförderung
Bundesförderung 2026
EAG.jpg
„EAG / OeMAG Fördercall“ für Photovoltaik und Batteriespeicher 

"Bundesförderung für Photovoltaik und Batteriespeicher"

  • Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

  • Kategorie A: bis 10 kWpeak max. 160 Euro/kWpeak

  • Kategorie B: > 10 kWpeak bis 20 kWpeak max. 150 Euro/kWpeak

  • Kategorie C: > 20 kWpeak bis 100 kWpeak max. 140 Euro/kWpeak (maximal)

  • Kategorie D: > 100 kWpeak bis 1 000 kWpeak 130 Euro/kWpeak (maximal)

  • In Kategorie C & D werden die Förderanträge im Bestbieter erfasst

  • Batteriespeicher max. 50 kWh gefördert mit max. 150 Euro/kWh
    (nur in Kombination bei Installation von min. 1 kWp Photovoltaik möglich)

  • Förderhöhe des Investitionszuschusses mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforderlichen Investitionsvolumens begrenzt

  • Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20%. Die Höhe des Zuschlags wird nach den folgenden relevanten technischen Komponenten differenziert und beträgt je Komponente: 1. Photovoltaikmodule 10%; 2. Wechselrichter 10%.
    Der Zuschlag darf insgesamt 20% nicht überschreiten.

EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, Fassung vom 08.01.2026

Bundesgesetzblatt - Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes 31.10.2025

Förderantrag Online: www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/made-in-europe-bonus/

Termine für Fördercalls 2026: 

23. April um 17:00 - 11. Mai, 16. Juni 2026 um 17:00 - 30. Juni 2026

8. Oktober 2026 um 17:00 - 22. Oktober 2026

Vorgehensweise: nach Registrierung bei der Kärnten Netz für einen Zählpunkt für die neu zu errichtende Photovoltaik-Anlage sich beim nächst möglichen Fördercall registrieren und über das Förderticket zu einem Förderantrag vervollständigt. Dann erfolgt die Zusendung des Fördervertrags an Ihre Emailadresse. Nach Erhalt muss die Umsetzung innerhalb von 6 Monaten erfolgen und bei der EAG / OeMAG über das Portal abgerechnet werden. Dazu ist ein fertigausgefüllter Prüfbericht sowie ein paar Bilder von der installierten Photovoltaik-Anlage notwendig.

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Infoblatt_Kesseltausch_2026_MGW.gif
„Kesseltausch“ für 2026 Mehrgeschossigen Wohnbau/Reihenhausanlage

"Kesseltausch 2026" für Grundbucheigentümer / bevollmächtigte Vertretung

  • Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

  • Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme.

  • Ist der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- /Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.

  • Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit auf die Umstellung an ein Nah- /Fernwärmenetz ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (das heißt Wärmepumpe, Holzheizung) zumindest 25 % unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.

Förderung von max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss für den Ersatz des fossilen Heizungssystems durch

  • klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 
    kleiner gleich 50 kW max. 6.500 €, >50 kW +100 €/kW, >100 kW + 100 €/kW
    zumindest 90% der Energie aus erneuerbaren Quellen

  • Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Scheitholz)

  • kleiner gleich 50 kW max. 8.500 €, >50 kW +100 €/kW, >100 kW + 120 €/kW
    Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025)
    Für Holzheizungen, die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %.

  • Wärmepumpe (Luft-Wasser; Wasser-Wasser, Sole-Wasser): 
    kleiner gleich 50 kW max. 7.500 € , >50 kW +100 €/kW, >100 kW + 100 €/kW
    Für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP-Wert zwischen 150 und 750 reduziert sich bei Monoblockgeräten ≤50 kW und Splitgeräten ≤ 12kW die ermittelte Förderung um 20%. Das eingesetzte Kältemittel darf einen GWP-Wert von 750 nicht überschreiten.

  • pro tatsächlich an das neue Zentralheizungssystem angeschlossene Wohneinheit, max. + 2.000 €

  • pro vorbereitetem Wohnungsanschluss (Leitung bis zur Wohneinheit, aber noch kein Anschluss an das Zentralheizungssystem) max. +1.000 €

  • Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe max. +100 €/kW

  • Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems + 400€/m²

Alle Details zur Förderinformation: Infoblatt_Kesseltausch_2026_MGW

Siehe Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Förderantrag Online: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/

FAQ – Häufig gestellte Fragen: FAQ_Kesseltausch_2026_MGW

Endabrechnungsformular: Endabrechnungsformular_Kesseltausch_2026_MGW

Vorgehensweise: nach Registrierung erhält der Kunde einen Fördervertrag; da darin enthaltene Annahmeerklärung ist entsprechend zu unterfertigen und bei der KPC hochzuladen. Nach Umsetzung der Maßnahmen das Förderabrechnungsformular bei der KPC mit den Rechnungsbeträgen ausfüllen und die eingescannten Rechnungen & Förderabrechnungsformular auf den im Fördervertrag angegebenen Link hochladen. Die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen hat bis 30.09.2029 zu erfolgen.

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_MGW.gif
Sanierungsbonus für 2026 Mehrgeschossigen Wohnbau/Reihenhausanlage
zur Zeit ausgesetzt - eine Registrierung nicht mehr möglich !!

"Sanierungsbonus 2026" für Grundbucheigentümer / bevollmächtigte Vertretung

  • Umfassende Fenstersanierung max. 2.500 € / Wohnung
    Reduktion des spezifischen HWBRefRK um mindestens 20%
    max. U-Wert: 1,1 W/m²K

  • Umfassende Sanierung guter Standard - Reduktion des spez. HWB RefRK auf max. 56,44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 max. 100 €/m² Wohnnutzfläche

  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard - Reduktion des spez. HWB RefRK auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 max. 150 €/m² Wohnnutzfläche

  • Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte" hwb_grenzwerttabelle_sanierungsscheck.

Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Details zur Förderinformation: Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_MGW

Förderantrag Online: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/ (vor Vergabe !!!)

FördermittelBudget-Information Sanierungsoffensive 2026

Technischen Details: Technische_Details_Sanierungsbonus_2026_MGW

Technischen Details: hwb_grenzwerttabelle_sanierungsbonus_2026

FAQ – Häufig gestellte Fragen: FAQ_sanierungsbonus_2026_MGW

Endabrechnungsformular: Endabrechnung_sanierungsbonus_2026_MGW

Vorgehensweise: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen
Bestellung von Leistungen
(ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen – wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. Danach erhält der Kunde einen Fördervertrag; die darin enthaltene Annahmeerklärung ist entsprechend zu unterfertigen und bei der KPC hochzuladen. Nach Umsetzung der Maßnahmen das Förderabrechnungsformular bei der KPC mit den Rechnungsbeträgen ausfüllen und die eingescannten Rechnungen & Förderabrechnungsformular auf den im Fördervertrag angegebenen Link hochladen. Die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen hat bis 30.09.2029 zu erfolgen.

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

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