top of page

Förderungen

Mehrfamilienhaus

Förderungen Mehrfamilienhaus

Wohnbauförderung
Wohnbauförderung in Kärnten 2025
BW290 Wohnbauförderung Wohnhaussanierung.jpg
_BW410_2025_WEB_Folder_Sanierungsfoerderungen.jpg

Sanierung 2025 von Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau

  • 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile (oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Außenwänden) bzw. höchstens 300 €/m² Nutzfläche bis zu einem Gesamtausmaß von 36.000 € je Wohnung

  • 35 % der förderbaren Sanierungskosten für energieeffiziente Haustechnikanlagen bzw. höchstens 300 €/m² Nutzfläche bis zu einem Gesamtausmaß von 36.000 € je Wohnung

  • 50 % der förderbaren Sanierungskosten bei Umstellung von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe auf Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe, Fernwärme oder Wärmepumpenheizung bzw. höchstens 400 € / m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von 48.000 € je Wohnung 

  • 50 % der förderbaren Sanierungskosten für eine umfassende energetische Sanierung bzw. höchstens 400 € / m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von 48.000 € je Wohnung 

  • Vor-Ort Energieberatung

  • Kosten (Bestand- und Planungsenergieausweis) mit einem Einmalzuschuss in Höhe von max. 300 € gefördert

Förderantrag: BW484_6K25E_6K25K_6G25Z_Foerderungsantrag_Wohnhaussanierung_20250108f

Vorgehensweise: Förderantrag ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen zu stellen. Dazu diesen vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt / Magistrat mit technischer Spezifikation der Sanierungsmaßnahme zur Unterschrift vorlegen und mit allen Bestandsplänen des Objekts und Angeboten über die Sanierungsmaßnahmen zusammen an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 per Post oder Email zusenden.

Abrechnung: BW230_Abrechungsformular_Wohnhaussanierung_20250108f

Vorgehensweise: Förderabrechnungsformular nach Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der tatsächlichen Rechnungssummen ausfüllen und dieses zusammen mit den Rechnungskopien & deren Überweisungsbelege mit Meldzettel der Objekt-Bewohner an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 per Post oder Email zu senden.

Richtlinie: BW465_6_Richtlinie Sanierung Private_ab 01.01.2025

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

Photovoltaik-Anlagenförderung Kärnten 2025.jpg
2024_Foerderung_Photovoltaik-Stromspeicher.jpg

Impulsprogramm 2025 "für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen"

  • Anlagengröße bzw. förderbare Leistung in Maximale Förderung pro kWp

  • bis 4 kWp max. Förderung 380 €/kWp
  • >4 kWp bis 6 kWp  max. Förderung 280 €/kWp
  • >6 kWp bis 8 kWp  max. Förderung 180 €/kWp
  • >8 kWp  max. Förderung 120 €/kWp
  • Die max. Förderhöhe je Objekt beträgt 2.680 € für max. 10 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • 600 € für max. 5 kWp je zusätzlicher Wohneinheit bei Wohnobjekten ab 3 Wohneinheiten ( =Mehrgeschossiger Wohnbau)
  • Stromspeicher / Batteriespeicher: max. 10 kWh zu max. 275 €/kWh Nennkapazität​
  • Bei Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. OeMAG) ist ein maximaler Förderhöchstsatz von 50 % der förderbaren Kosten zulässig. Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung.

  • Nutzung als Hauptwohnsitz ist notwendig

Online: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW438

Abnahmeprotokoll PV-Anlagen und Stromspeiche: AP PV-Anlage - Stromspeicher

Vorgehensweise: Zählpunkt bei der Kärnten Netz beantragen (ggf. durch Elektriker), Baumitteilung bei der Gemeinde / Magistrat über die geplante PV-Anlage / Batteriespeicher stellen. Maßnahme umsetzen. Abnahmeprotokoll ausfüllen vom dem Anagen Errichter / Konzessionierter oder befugtem Abnehmer unterfertigten lassen. Online auf der Homepage der Abt.15 hochladen.

Richtlinie: Photovoltaik-Anlagenförderung Kärnten 2025

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

Bundesförderung
Bundesförderung 2025
Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_MGW.jpg
EAG.jpg
„EAG / OeMAG Fördercall“ für Photovoltaik und Batteriespeicher 

"Bundesförderung für Photovoltaik und Batteriespeicher"

  • Der nächste Fördercall für die Investitionszuschüsse beginnt mit der Ticketziehung vom 8. bis 22. Oktober 2025 

  • Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

  • Kategorie A: bis 10 kWpeak max. 160 Euro/kWpeak

  • Kategorie B: > 10 kWpeak bis 20 kWpeak max. 150 Euro/kWpeak

  • Kategorie C: > 20 kWpeak bis 100 kWpeak max. 140 Euro/kWpeak (maximal)

  • Kategorie D: > 100 kWpeak bis 1 000 kWpeak 130 Euro/kWpeak (maximal)

  • In Kategorie C & D werden die Förderanträge im Bestbieter erfasst

  • Batteriespeicher max. 50 kWh gefördert mit max. 150 Euro/kWh
    (nur in Kombination bei Installation von min. 1 kWp Photovoltaik möglich)

  • Förderhöhe des Investitionszuschusses mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforderlichen Investitionsvolumens begrenzt

  • Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20%. Die Höhe des Zuschlags wird nach den folgenden relevanten technischen Komponenten differenziert und beträgt je Komponente:
    1. Photovoltaikmodule 10%;
    2. Wechselrichter 10%.
    Der Zuschlag darf insgesamt 20% nicht überschreiten.

Alle Details zur Förderinformation: 2025_04_23_EAG_Investitionszuschuesseverordnung_Strom_Novelle_2025

Infoblatt Made-in-Europe-Bonus

Förderantrag Online: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/made-in-europe-bonus/

Vorgehensweise: nach Registrierung bei der Kärnten Netz für einen Zählpunkt für die neu zu errichtende Photovoltaik-Anlage sich beim nächst möglichen Fördercall registrieren und über das Förderticket zu einem Förderantrag vervollständigt. Dann erfolgt die Zusendung des Fördervertrags an Ihre Emailadresse. Nach Erhalt muss die Umsetzung innerhalb von 6 Monaten erfolgen und bei der EAG / OeMAG über das Portal abgerechnet werden. Dazu ist ein fertigausgefüllter Prüfbericht sowie ein paar Bilder von der installierten Photovoltaik-Anlage notwendig.

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

„Kesseltausch“ für 2025/2026 Mehrgeschossigen Wohnbau/Reihenhausanlage

"Kesseltausch 2026" für Grundbucheigentümer

  • Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

  • Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme.

  • Ist der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- /Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.

  • Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit auf die Umstellung an ein Nah- /Fernwärmenetz ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (das heißt Wärmepumpe, Holzheizung) zumindest 25 % unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.

Förderung von max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss für den Ersatz des fossilen Heizungssystems durch

  • klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 
    kleiner gleich 50 kW max. 6.500 €, >50 kW +100 €/kW, >100 kW + 100€/kW
    zumindest 90% der Energie aus erneuerbaren Quellen

  • Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Scheitholz)

  • kleiner gleich 50 kW max. 8.500 €, >50 kW +100 €/kW, >100 kW + 120€/kW
    Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025)
    Für Holzheizungen, die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %.

  • Wärmepumpe (Luft-Wasser; Wasser-Wasser, Sole-Wasser)

  • kleiner gleich 50 kW max. 7.500 € , >50 kW +100 €/kW, >100 kW + 100€/kW
    Das eingesetzte Kältemittel darf den GWP-Wert von 150 nicht überschreiten.

  • pro tatsächlich an das neue Zentralheizungssystem angeschlossene Wohneinheit, max. + 2000 €

  • pro vorbereitetem Wohnungsanschluss (Leitung bis zur Wohneinheit, aber noch kein Anschluss an das Zentralheizungssystem) max. + 1.000€

  • Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe max. + 100€/kW

  • Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems + 400€/m²

Alle Details zur Förderinformation: Infoblatt_Kesseltausch_2026_MGW

Siehe Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Förderantrag: Registrierungen und Antragstellungen sind ab XX.11.2025 möglich

Gefördert werden nur Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden

Online: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/

FAQ – Häufig gestellte Fragen: faq_raus_aus_Oel

Endabrechnungsformular: Endabrechnungformular_raus_aus_Oel

Vorgehensweise: nach Registrierung erhält der Kunde einen Fördervertrag; da darin enthaltene Annahmeerklärung ist entsprechend zu unterfertigen und bei der KPC hochzuladen. Nach Umsetzung der Maßnahmen das Förderabrechnungsformular bei der KPC mit den Rechnungsbeträgen ausfüllen und die eingescannten Rechnungen & Förderabrechnungsformular auf den im Fördervertrag angegebenen Link hochladen. Die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen hat bis 30.09.2029 zu erfolgen.

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_MGW.jpg
Sanierungsbonus für 2025/2026 Mehrgeschossigen Wohnbau/Reihenhausanlage

"Sanierungsbonus 2026" für Grundbucheigentümer

  • Umfassende Fenstersanierung max. 2.500 € / Wohnung
    Reduktion des spezifischen HWBRefRK um mindestens 20%
    max. U-Wert: 1,1 W/m²K

  • Umfassende Sanierung guter Standard - Reduktion des spez. HWB RefRK auf max. 56,44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 max. 100 €/m² Wohnnutzfläche

  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard - Reduktion des spez. HWB RefRK auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 max. 150 €/m² Wohnnutzfläche

  • Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte" hwb_grenzwerttabelle_sanierungsscheck.

Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Details zur Förderinformation: Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_MGW

Förderantrag Online: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/

Förderantrag: Registrierungen und Antragstellungen sind ab XX.11.2025 möglich

Gefördert werden nur Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden

Technischen Details: technische_details_efh_sanierungsscheck

FAQ – Häufig gestellte Fragen: faq_sanierungsscheck

Endabrechnungsformular: Endabrechnungformular_sanierungsscheck

Vorgehensweise: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen
Bestellung von Leistungen
(ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen – wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. Danach erhält der Kunde einen Fördervertrag; die darin enthaltene Annahmeerklärung ist entsprechend zu unterfertigen und bei der KPC hochzuladen. Nach Umsetzung der Maßnahmen das Förderabrechnungsformular bei der KPC mit den Rechnungsbeträgen ausfüllen und die eingescannten Rechnungen & Förderabrechnungsformular auf den im Fördervertrag angegebenen Link hochladen. Die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen hat bis 30.09.2029 zu erfolgen.

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

bottom of page