Wohnbauförderung in Kärnten 2026
Sanierung 2026 Wohnungen bzw. Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau
-
Sanierung von Dachschrägen, der oberste Geschossdecke, Außenwänden, Kellerdeckendämmung, Bodenplattendämmung, Tausch von Fenstern und Außentüren
-
Basisförderung ist 5 €/m² der Bezugsfläche (max. 75 m² / Wohnung) mal der erreichten Energieeinsparung laut Energieausweis
-
Die Energieeinsparung ist die berechnete Differenz zwischen dem Referenz-Heizwärmebedarf HWBref,RK des Bestands-Energieausweises zum Fertigstellungs-Energieausweis
-
Die Basisförderung ist mit 50% der Rechnungskosten gedeckelt
-
Bonusbetrag +500 € je Wohnung bei Erreichen eines Ziel-HWBref,RK von
50 kWh/m²/a und einer Einsparung von mindestens 30 kWh/m²/a - Bonusbetrag für Erstellung Bestands- bzw. Fertigstellungs-Energieausweis 500 €
-
Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen: Pauschalbetrag max. 4.000 € je Wohneinheit für den Heizungstausch
-
Solarthermie: Pauschalbetrag max. 250 €/m² Kollektorfläche für die Errichtung einer Solarthermie-Anlage von min. 6 m² Aperturfläche
-
Hydraulischer Abgleich je Wohneinheit: max. 50 € je Wohneinheit
-
Die Förderung dafür ist mit 50% der Kosten gedeckelt
Förderantrag: sind ab 01.06.2026 nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen auf www.wohnbau.ktn.gv.at zu stellen
Abrechnung: Formblatt Unternehmen und Formblatt Energieausweis
Vorgehensweise: Förderabrechnungsformular nach Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der tatsächlichen Rechnungssummen ausfüllen und dieses zusammen mit den Rechnung als pdf & deren Überweisungsbelege auf www.wohnbau.ktn.gv.at der Kärntner Landesregierung Abt. 11 hochladen.
Richtlinie BW514_5_Sanierungsrichtlinie_Großbau_ab_20260101
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren
Impulsprogramm 2026 "für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen"
-
Die Förderung erfolgt zukünftig in Form eines einheitlichen pauschalen Direktzuschusses
-
max. Förderhöhe inkl. der Förderung für den PV-Stromspeicher beträgtvon 3.000 € bei Ein- oder Zweifamilienwohnobjekten
-
Und 1.500 € je zusätzliche Wohneinheit im Mehrgeschossigen Wohnbau
-
Voraussetzung ist eine neu installierte PV-Anl agenleistung von mindestens 5 kWp und die gleichzeitige Neuerrichtung eines Stromspeichers mit einer Bruttospeicherkapazität
von mindestens 5 kWh. -
Wird ausschließlich ein Stromspeicher zu einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet, beträgt die einheitliche pauschale Förderung 1.000 €, sofern der Speicher
mindestens 5 kWh Bruttospeicherkapazität aufweist -
Unter Einbeziehung der in den letzten 10 Jahren gewährten Landesförderungen für diese Fördergegenstände.
-
Die Förderung wird in Form eines Baukostenzuschusses in Höhe von maximal 50 Prozent der förderbaren Investitionskosten gewährt
-
Die Stromerzeugung muss ausschließlich Wohnobjekten (Wohneinheiten) dienen, die ständig (= als Hauptwohnsitze) genutzt werden. Sollten nicht alle Wohneinheiten, die mit der Photovoltaikanlage versorgt werden, ständig genutzt werden, wird die Förderung aliquotiert.
-
Anträge können nach Durchführung ausschließlich während eines offenen Fördercalls eingebracht werden.
-
Der nächste Fördercall findet am 15. April 2026 statt. Anträge auf die Gewährung einer PV-Förderung (Neuerrichtung und Erweiterung) können ausschließlich zu den Fördercalls eingebracht werden. Weitere Fördercalls für das Jahr 2026 werden frühzeitig kommuniziert.
Online: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/WT-L46
Abnahmeprotokoll PV-Anlagen und Stromspeiche: AP PV-Anlage - Stromspeicher
Vorgehensweise: Zählpunkt bei der Kärnten Netz beantragen (ggf. durch Elektriker), Baumitteilung bei der Gemeinde / Magistrat über die geplante PV-Anlage / Batteriespeicher stellen. Maßnahme umsetzen. Abnahmeprotokoll ausfüllen vom dem Anlagen Errichter / Konzessionierter oder befugtem Abnehmer unterfertigten lassen. Online auf der Homepage der Abt.15 hochladen.
Richtlinie: Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlage Wohnbau 2026
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren
Bundesförderung 2026
„EAG / OeMAG Fördercall“ für Photovoltaik und Batteriespeicher
"Bundesförderung für Photovoltaik und Batteriespeicher"
-
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
-
Kategorie A: bis 10 kWpeak max. 150 Euro/kWpeak
-
Kategorie B: > 10 kWpeak bis 20 kWpeak max. 140 Euro/kWpeak
-
Kategorie C: > 20 kWpeak bis 100 kWpeak max. 130 Euro/kWpeak (maximal)
-
Kategorie D: > 100 kWpeak bis 1 000 kWpeak 120 Euro/kWpeak (maximal)
-
In Kategorie C & D werden die Förderanträge im Bestbieter erfasst
-
Batteriespeicher max. 50 kWh gefördert mit max. 150 Euro/kWh
(nur in Kombination bei Installation von min. 1 kWp Photovoltaik möglich) -
Förderhöhe des Investitionszuschusses mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforderlichen Investitionsvolumens begrenzt
-
Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20%. Die Höhe des Zuschlags wird nach den folgenden relevanten technischen Komponenten differenziert und beträgt je Komponente: 1. Photovoltaikmodule 10%; 2. Wechselrichter 10%.
Der Zuschlag darf insgesamt 20% nicht überschreiten.
EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, Fassung vom 08.01.2026
Bundesgesetzblatt - Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes 31.10.2025
Information Made-in-Europe-Bonus: 2026_Infoblatt Made-in-Europe-Bonus
Förderantrag Online: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/
Termine für Fördercalls 2026: am 8. Oktober 2026 um 17:00:00
Vorgehensweise: nach Registrierung bei der Kärnten Netz für einen Zählpunkt für die neu zu errichtende Photovoltaik-Anlage sich beim nächst möglichen Fördercall registrieren und über das Förderticket zu einem Förderantrag vervollständigt. Vorab aber noch die Baumitteilung bei der Gemeinde/Stadt einreichen. Dann erfolgt die Zusendung des Fördervertrags an Ihre Emailadresse. Nach Erhalt muss die Umsetzung innerhalb von 6 Monaten erfolgen und bei der EAG / OeMAG über das Portal abgerechnet werden. Dazu ist ein fertigausgefüllter Prüfbericht sowie ein paar Bilder von der installierten Photovoltaik-Anlage notwendig.
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren
„Kesseltausch“ für 2026 Mehrgeschossigen Wohnbau/Reihenhausanlage
mit 13.07.2026 Förderung komplett ausgesetzt
"Kesseltausch 2026" für Grundbucheigentümer / bevollmächtigte Vertretung
-
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
-
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme.
-
Ist der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- /Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.
-
Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit auf die Umstellung an ein Nah- /Fernwärmenetz ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (das heißt Wärmepumpe, Holzheizung) zumindest 25 % unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.
Förderung von max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss für den Ersatz des fossilen Heizungssystems durch
-
klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
kleiner gleich 50 kW max. 6.500 €, >50 kW +100 €/kW, >100 kW + 100 €/kW
zumindest 90% der Energie aus erneuerbaren Quellen -
Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Scheitholz)
-
kleiner gleich 50 kW max. 8.500 €, >50 kW +100 €/kW, >100 kW + 120 €/kW
Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025)
Für Holzheizungen, die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %. -
Wärmepumpe (Luft-Wasser; Wasser-Wasser, Sole-Wasser):
kleiner gleich 50 kW max. 7.500 € , >50 kW +100 €/kW, >100 kW + 100 €/kW
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP-Wert zwischen 150 und 750 reduziert sich bei Monoblockgeräten ≤50 kW und Splitgeräten ≤ 12kW die ermittelte Förderung um 20%. Das eingesetzte Kältemittel darf einen GWP-Wert von 750 nicht überschreiten. -
pro tatsächlich an das neue Zentralheizungssystem angeschlossene Wohneinheit, max. + 2.000 €
-
pro vorbereitetem Wohnungsanschluss (Leitung bis zur Wohneinheit, aber noch kein Anschluss an das Zentralheizungssystem) max. +1.000 €
-
Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe max. +100 €/kW
-
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems + 400€/m²
Alle Details zur Förderinformation: Infoblatt_Kesseltausch_2026_MGW
Siehe Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Förderantrag Online: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
FAQ – Häufig gestellte Fragen: FAQ_Kesseltausch_2026_MGW
Endabrechnungsformular: Endabrechnungsformular_Kesseltausch_2026_MGW
Vorgehensweise: nach Registrierung erhält der Kunde einen Fördervertrag; da darin enthaltene Annahmeerklärung ist entsprechend zu unterfertigen und bei der KPC hochzuladen. Nach Umsetzung der Maßnahmen das Förderabrechnungsformular bei der KPC mit den Rechnungsbeträgen ausfüllen und die eingescannten Rechnungen & Förderabrechnungsformular auf den im Fördervertrag angegebenen Link hochladen. Die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen hat bis 30.09.2029 zu erfolgen.
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren
Sanierungsbonus für 2026 Mehrgeschossigen Wohnbau/Reihenhausanlage
mit 13.07.2026 Förderung komplett ausgesetzt
"Sanierungsbonus 2026" für Grundbucheigentümer / bevollmächtigte Vertretung
-
Umfassende Fenstersanierung max. 2.500 € / Wohnung
Reduktion des spezifischen HWBRefRK um mindestens 20%
max. U-Wert: 1,1 W/m²K -
Umfassende Sanierung guter Standard - Reduktion des spez. HWB RefRK auf max. 56,44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 max. 100 €/m² Wohnnutzfläche
-
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard - Reduktion des spez. HWB RefRK auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 max. 150 €/m² Wohnnutzfläche
-
Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte" hwb_grenzwerttabelle_sanierungsscheck.
Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Details zur Förderinformation: Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_MGW
Förderantrag Online: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/ (vor Vergabe !!!)
Fördermittel: Budget-Information Sanierungsoffensive 2026
Technischen Details: Technische_Details_Sanierungsbonus_2026_MGW
Technischen Details: hwb_grenzwerttabelle_sanierungsbonus_2026
FAQ – Häufig gestellte Fragen: FAQ_sanierungsbonus_2026_MGW
Endabrechnungsformular: Endabrechnung_sanierungsbonus_2026_MGW
Vorgehensweise: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen
Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen – wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. Danach erhält der Kunde einen Fördervertrag; die darin enthaltene Annahmeerklärung ist entsprechend zu unterfertigen und bei der KPC hochzuladen. Nach Umsetzung der Maßnahmen das Förderabrechnungsformular bei der KPC mit den Rechnungsbeträgen ausfüllen und die eingescannten Rechnungen & Förderabrechnungsformular auf den im Fördervertrag angegebenen Link hochladen. Die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen hat bis 30.09.2029 zu erfolgen.
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren





