Betriebliche Förderung Land Kärnten 2025
Betriebliche FERNWÄRMEANSCHLUSS
für natürliche und juristische Personen
-
Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird ein einmaliger Baukostenzuschuss in Höhe von bis zu 35 %;
bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung in Höhe von bis
zu 45% der förderbaren Investitionskosten, unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen jedweder Art, gewährt. Ausgenommen davon sind Zweckzuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz. -
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses in Höhe
max. 45 % der förderbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen jedweder Art, gewährt. -
Ausgenommen davon sind Zweckzuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz.
Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt für Pellets-, Scheitholz- und HackschnitzelheizungsanlagenEntspricht einer Anschlussförderung zur Bundesförderung / KPC
Förderantrag Antrag-Fernwaermeanschluss
Vorgehensweise: Förderantrag ist nach Umsetzung des Heizungstausch zu stellen. Förderformular vollständig ausfüllen, unterfertigen und die Bestätigung & Ergänzungen der Baubehörde einholen
Per Email senden an abt15.energiewirtschaft@ktn.gv.at
Richtlinie: Förderrichtlinie_Erneuerbare Wärme 2025
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren
Betriebliche HOLZHEIZUNGSANLAGEN
für natürliche und juristische Personen
-
Gefördert werden Zentralheizungskessel für Gebäude, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden.
Bei der Typenprüfung müssen folgende Emissionsgrenzwerte (Österreichisches Umweltzeichen, Richtlinie UZ37) eingehalten werden -
max. 150 €/kW (0-50 kW) & 50 €/kW (für jedes weitere kW)
-
Zuschlag 1.500 € bei einem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizungsanlage
-
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses in Höhe
max. 45 % der förderbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen jedweder Art, gewährt.
Ausgenommen davon sind Zweckzuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz.
Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt für Pellets-, Scheitholz- und HackschnitzelheizungsanlagenEntspricht einer Anschlussförderung zur Bundesförderung / KPC
Abnahmenprotokoll AP Holzheizungsanlagen
Förderantrag Antrag-Solar-Holz_PD
Vorgehensweise: Förderantrag ist nach Umsetzung des Heizungstausch zu stellen. Förderformular vollständig ausfüllen, unterfertigen und die Bestätigung & Ergänzungen der Baubehörde einholen
Per Email senden an abt15.energiewirtschaft@ktn.gv.at
Richtlinie: Förderrichtlinie_Erneuerbare Wärme 2025
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren
Betriebliche THERMISCHE SOLARANLAGEN
für natürliche und juristische Personen
-
GGefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung sowie zur betrieblichen Schwimmbaderwärmung und zur Prozesswärmeerzeugung.
-
max. 180 €/m² Bruttokollektorfläche
-
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses in Höhe
max. 45 % der förderbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen jedweder Art, gewährt.
Ausgenommen davon sind Zweckzuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz.
Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt für Pellets-, Scheitholz- und HackschnitzelheizungsanlagenEntspricht einer Anschlussförderung zur Bundesförderung / KPC
Abnahmenprotokoll AP Thermische Solaranlagen
Förderantrag Antrag-Solar-Holz_PD
Vorgehensweise: Förderantrag ist nach Umsetzung des Heizungstausch zu stellen. Förderformular vollständig ausfüllen, unterfertigen und die Bestätigung & Ergänzungen der Baubehörde einholen
Per Email senden an abt15.energiewirtschaft@ktn.gv.at
Richtlinie: Förderrichtlinie_Erneuerbare Wärme 2025
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren
Betriebliche PHOTOVOLTAIK-EIGENVERBRAUCHSANLAGEN
für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen"
-
Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 15 kWp wird die maximal förderbare Anlagengröße wie folgt berechnet:
-
Stromverbrauch laut der Stromrechnung des letzten Jahres (falls dieser atypisch ist, dann durchschnittlicher jährlicher Stromverbrauch laut Stromrechnung der letzten drei Jahre) in kWh dividiert durch 3.000 = förderbare Anlagengröße in kWp.
-
Wenn der Jahresstromverbrauch (Stromverbrauch laut der Stromrechnung des letzten Jahres; falls dieser atypisch ist, dann durchschnittlicher jährlicher Stromverbrauch laut Stromrechnungen der letzten drei Jahre) größer als 45.000 kWh ist, wird die maximale förderbare Anlagengröße wie folgt berechnet: 15 kWp plus eine Leistung in kWp, die sich wie folgt errechnet: Jahresstromverbrauch minus 45.000 kWh, dieser Wert dividiert durch 5.000
-
-
Die maximale Förderung beträgt€ 200,00 je kWp Anlagenleistung.
-
Stromspeicher / Batteriespeicher: max. für 10 kWh zu max. € 275 €/kWh Nennkapazität
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- (auch Steuererlässe) oder EU-Förderungen gewährt. Ausgenommen sind Zweckzuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz.
Online: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW438
Abnahmeprotokoll PV-Anlagen und Stromspeiche: AP PV-Anlage - Stromspeicher
Vorgehensweise: Zählpunkt bei der Kärnten Netz beantragen (ggf. durch Elektriker), Baumitteilung bei der Gemeinde / Magistrat über die geplante PV-Anlage / Batteriespeicher stellen. Maßnahme umsetzen. Abnahmeprotokoll ausfüllen vom dem Anagen Errichter / Konzessionierter oder befugtem Abnehmer unterfertigten lassen. Online auf der Homepage der Abt.15 hochladen.
Richtlinie: Photovoltaik-Anlagenförderung Kärnten 2025
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren
Betriebliche Bundesförderung 2025
„EAG / OeMAG Fördercall“ für Photovoltaik und Batteriespeicher
"Bundesförderung für Photovoltaik und Batteriespeicher"
-
Der nächste Fördercall für die Investitionszuschüsse beginnt mit der Ticketziehung vom 8. bis 22. Oktober 2025
-
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
-
Kategorie A: bis 10 kWpeak max. 160 Euro/kWpeak
-
Kategorie B: > 10 kWpeak bis 20 kWpeak max. 150 Euro/kWpeak
-
Kategorie C: > 20 kWpeak bis 100 kWpeak max. 140 Euro/kWpeak (maximal)
-
Kategorie D: > 100 kWpeak bis 1 000 kWpeak 130 Euro/kWpeak (maximal)
-
In Kategorie C & D werden die Förderanträge im Bestbieter erfasst
-
Batteriespeicher max. 50 kWh gefördert mit max. 150 Euro/kWh
(nur in Kombination bei Installation von min. 1 kWp Photovoltaik möglich) -
Förderhöhe des Investitionszuschusses mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforderlichen Investitionsvolumens begrenzt
-
Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20%. Die Höhe des Zuschlags wird nach den folgenden relevanten technischen Komponenten differenziert und beträgt je Komponente:
1. Photovoltaikmodule 10%;
2. Wechselrichter 10%.
Der Zuschlag darf insgesamt 20% nicht überschreiten.
Alle Details zur Förderinformation: 2025_04_23_EAG_Investitionszuschuesseverordnung_Strom_Novelle_2025
Infoblatt Made-in-Europe-Bonus
Förderantrag Online: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/made-in-europe-bonus/
Vorgehensweise: nach Registrierung bei der Kärnten Netz für einen Zählpunkt für die neu zu errichtende Photovoltaik-Anlage sich beim nächst möglichen Fördercall registrieren und über das Förderticket zu einem Förderantrag vervollständigt. Dann erfolgt die Zusendung des Fördervertrags an Ihre Emailadresse. Nach Erhalt muss die Umsetzung innerhalb von 6 Monaten erfolgen und bei der EAG / OeMAG über das Portal abgerechnet werden. Dazu ist ein fertigausgefüllter Prüfbericht sowie ein paar Bilder von der installierten Photovoltaik-Anlage notwendig.
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren
„Raus aus Öl und Gas“
Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW
"Tausch erneuerbare Heizsysteme"
-
Gefördert wird die Neuerrichtung von Holzzentralheizungen, Wärmepumpen sowie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Im Rahmen der Förderungsaktion sind ausschließlich Heizungsanlagen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW förderungsfähig.
-
Wesentlich für die Wahl des neuen Heizungssystems ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden. Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (d.h. Wärmepumpe, Holzheizung) zumindest 25% unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.
-
Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit GWP ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.
Förderung 50% der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss für
-
„Raus aus Öl und Gas“-Bonus Tausch fossiles Heizungssystem
-
Anlagen < 50 kW max. 7.500 €
-
Anlagen ≥ 50 kW und < 100 kW max. 12.000 €
-
-
Neubau bzw. Austausch nicht-fossile Altanlage
-
Anlagen < 50 kW max. 4.000 €
-
Anlagen ≥ 50 kW und < 100 kW max. 7.000 €
-
-
„DE-MINIMIS“-Förderungen unterliegen einer vereinfachten Förderungsberechnung. Ein Betrieb kann „De-minimis“-Förderungen im Gesamtausmaß von 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren erhalten. Die Höhe der bisher erhaltenen „De-minimis“-Förderungen wird im Online-Antrag abgefragt.
-
Alle Details zur Förderinformation: UFI_Infoblatt_WAERMERZEUGER_PAU
Siehe Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Förderantrag Online: https://www.meinefoerderung.at/webforms/holz_pau
Förderabrechnungsformular: Formular zur Förderungsabrechnung
Förderabrechnung: Deminimis_blatt
Vorgehensweise: Förderantragsformular nach Maßmahmenumsetzung mit den Rechnungen fertig ausfüllen und Förderantrag Online ausfüllen und die entsprechend abgefragten Daten entsprechend hochladen.
Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren




