top of page

Förderungen

Wohnbauförderung
OeMAG Bundesförderung

Nächste Ticketziehung Donnerstag 23.März 17:00:00

 

über folgenden Link

https://settlement.oem-ag.at/eaginvest/startApp.do

=> auf Ticketausgabe klicken

OeMAG Ticketausgabe EAG Investitionszuschuss1R.jpg

=> dann auf EAG Investitionszuschuss klicken

OeMAG Ticketausgabe EAG Investitionszuschuss2R.jpg

Dann die Felder befülllen, siehe unteres Beispiel (die Anordnung der Felder kann bei jedem Fördercall variieren)

  • Email
  • Email-Wiederholung
  • Förderwerber
  • Passwort
  • Passwort-Wiederholung
  • Zählpunktbezeichnung AT+6-Stellen - 5-Stellen - 20-Stellen
    z.B. AT123456 - 12345 - 12345678901234567890
  • Leistung in kWp (ganze Zahlen eingeben z.B. 10 kWp)

  • evtl. noch Sicherheitsabfrage zu berechnen z.B. wieviel ist 4 plus 4

  • Buchstaben links aus Bild eingeben ggf. mit Pfeilen neu erzeugen

  • Rechtsinformation Hacken anklicken

  • Ticket erzeugen

​​

OeMAG Ticketausgabe EAG Investitionszuschuss1A.JPG

Dann erhalten Sie eine Bestätigungsemail von der OeMAG.

Im 2. Schritt wird der Förderantrag vervollständigt und ggf. im nächsten Schritt der Batteriespeicher im Förderantrag ergänzen (dazu nochmals in den Förderantrag hineingehen und rechts unten Batteriespeicher anklicken).

Notwendig für die Ticketziehung ist ein bereits erhaltener Zählpunkt durch die Kärnten Netz für die Überschusseinspeisung des PV-Stroms.

Wohnbauförderung in Kärnten 2022
BW290 Wohnbauförderung Wohnhaussanierung.jpg

Sanierung 2022 & 2023 von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau

  • Sanierung von oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Außenwänden, Fenster

  • Umfassende Sanierung: bis zu 40% max 19.200 € im EFH plus 5.000 € für ZWH

  • Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen: bis zu 35% max. 3.000 €

  • Solarthermie:  bis zu 250 € je m² Aperturfläche max 3.750 €

  • Vor-Ort Energieberatung

  • Beratung durch Sanierungsbegleiter bei energetischer Sanierung

Förderantrag: BW312_Foerderungsantrag_Wohnhaussanierung_20220113f

Vorgehensweise: Förderantrag vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt/Magistrat mit technischer Spezifikation der Sanierungsmaßnahme und dessen Vermerk in einer Kopie des Bestandsplans zur Unterschrift dort vorlegen und mit allen Bestandsplänen des Objekts, den Angeboten und dem Energieberatungsprotokoll zusammen an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 zusenden.

Abrechnung: BW230_Abrechungsformular_Wohnhaussanierung_20201109F(2)

Vorgehensweise: Förderabrechnungsformular entsprechend der tatsächlichen Rechnungssummen ausfüllen und dieses zusammen mit den Rechnungskopien & deren Überweisungsbelege mit Meldzettel der Objekt-Bewohner an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 zu senden.

Richtlinie: 6_Richtlinie Sanierung Private_ab 1.1.2022 bis 31.12.2023

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

BW292 Wohnbauförderung Sanierungsoffensive.jpg

Sanierungsoffensive 2022 & 2023 - thermische Sanierung "Dämmung statt Geldverschwendung"

  • Gefördert wird die Dämmung der Außenwände und der Fenstertausch bzw. Tausch von Außentüren im Zuge der Dämmung der Außenwand in Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen

  • Unter Einhaltung der Wärmedurchgangskoeffizienten Außenwand 0,25 W/m²K
    und Fenster 1,06 W/m²K

  • Einmalzuschuss in Höhe von max. 40% der förderbaren Sanierungskosten, höchstens in Höhe von 10.000 € je Gebäude

  • Zuschlag von 50% auf die Förderung bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Hanf): Einmalzuschuss in Höhe von höchstens 5.000 € je Gebäude

  • Fenstertausch bzw. Tausch von Außentüren (im Zuge der Dämmung der Außenwand): Einmalzuschuss in Höhe von max. 30% der förderbaren Sanierungskosten, höchstens in Höhe von 3.300 € je Gebäude

Förderantrag: BW312_Foerderungsantrag_Wohnhaussanierung_20220113f

Abrechnung: BW230_Abrechungsformular_Wohnhaussanierung_20201109F(2)

Richtlinie: 6_Richtlinie Sanierung Private_ab 1.1.2022 bis 31.12.2023

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren.

BW291 Impulsprogramm Raus aus fossilen Brennstoffen.jpg

Impulsprogramm 2022 "Raus aus fossilen Brennstoffen"

  • Entspricht einer Anschlussförderung zur Bundesförderung / KPC

  • Heizungsanlagentausch von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Strom, Kohle, Öl, Gas, Allesbrenner) auf erneuerbare Energie, wie z.B. Anschluss an Fernwärme, Pelletskessel, Scheitholzkessel, Hackgutkessel oder Wärmepumpenheizung

  • Für Gebäude (Ein- und Zweifamilienwohnhaus) mit höchstens zwei Wohnungen im Einfamilienhaus (eine Wohnung mit Hauptwohnsitz notwendig)

  • 35% der förderbaren Sanierungskosten von max. € 36.000 je Gebäude für energieeffiziente Heizungsanlagen, höchstens in Höhe von € 6.000 je Gebäude

  • Zweitheizungen z.B. Scheitholz müssen zur zu tauschenden Heizung nicht entsorgt werden

  • Zusatzförderung für einkommensschwachen Haushalten bis zu max. 26.050 € möglich

Förderantrag & Abrechnung: BW330_Foerderungsantrag_Raus-aus-fossilen-Brennstoffen_inkl_Infoblatt_20220801

Vorgehensweise: Förderantrag vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt/Magistrat mit technischer Spezifikation der neuen Heizung und dessen Vermerk in einer Kopie des Bestandsplans zur Unterschrift dort vorlegen. Mit der Zustimmung der Gemeinde/Magistrat kann mit den Arbeiten begonnen werden. Registrierung bei der KPC (frist von 26 Wochen beachten) Nach Fertigstellung die Rechnungssumme in den Förderantrag eintragen und diesen zusammen mit der Rechnung / Schlussrechnung, der Überweisungsbestätigung sowie den Bestandsplänen des Objekts, dem Meldezettel als Hauptwohnsitz, der Entsorgungs-Bestätigung und dem Energieberatungsprotokoll an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 zusenden.

Entsorgungs-Bestätigung: BW234_Entsorgungsbestaetigung_20201112F für die fachgerechte Entsorgung des alten Heizkessels/-Öfen

Richtlinie: 13_Impulsprogramm für Raus aus fossilen Brennstoffen_ab 1.1.2022 bis 31.12.2022

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

 

Infoblatt Photovoltaik_2022.JPG

Impulsprogramm 2022 & 2023 "für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)"

  • Für Gebäude (Ein- und Zweifamilienwohnhaus) mit höchstens zwei Wohnungen im Einfamilienhaus (eine Wohnung mit Hauptwohnsitz notwendig)

  • Entspricht einer Anschlussförderung zur Bundesförderung / KPC

  • Kann nach Baufertigstellungsmeldung beantragt werden (5 Jahres Frist gibt es nicht mehr)

  • Keine m² Beschränkung

  • Eine 2. Wohnung kann leer oder Nebenwohnsitz sein

  • 35 % der förderbaren Kosten für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) max

  • 480 € pro kWp bis max. 10 kWp – max. 4.800 € je Wohnung
  • Bei Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. Klima- und Energiefonds) ist ein maximaler Förderhöchstsatz von 70 % der förderbaren Kosten zulässig. Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung.

  • Förderantrag & Abrechnung: BW310_Impulsprogramm_PV-Anlagen_20220916f

Vorgehensweise: Förderantrag vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt/Magistrat mit technischer Spezifikation der Photovoltaik-Anlage und dessen Vermerk in einer Kopie des Bestandsplans zur Unterschrift dort vorlegen. Mit der Zustimmung der Gemeinde/Magistrat kann mit den Arbeiten begonnen werden. Registrierung bei der KPC (frist von 12 Wochen beachten). Nach Fertigstellung die Rechnungssumme in den Förderantrag eintragen und diesen zusammen mit der Rechnung / Schlussrechnung, der Überweisungsbestätigung sowie den Bestandsplänen des Objekts, dem Meldezettel als Hauptwohnsitz und dem Energieberatungsprotokoll an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 zusenden.

Richtlinie: 14_Impulsprogramm für die erstmalige Errichtung von PV-Anlagen_1.1.2022 bis 31.12.2023

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

BW289 Wohnbauförderung Eigenheim Umbauten Zubauten.jpg

Errichtung von Eigenheimen

  • Gefördert wird die Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden).

  • Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines Förderungskredites + Annuitätenzuschüssen oder alternativ eines Einmalzuschusses (Häuslbauerbonus).

Wichtig:

  • Die Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt im örtlichen Entwicklungskonzept der Standortgemeinde (ÖEK) vorgesehen sein.

  • Mit der Bauausführung darf nicht vor Zusicherung der Förderung begonnen werden!

  • Ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn kann jedoch bei der Förderungsstelle gestellt werden.

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind die Baubewilligung und der Energieausweis in elektronischer Form (online-Datenbank "ZEUS Kärnten") vorzulegen.

  • Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn die Nutzfläche der Wohnung 130 m² (> 5 Personen im Haushalt 150 m²) nicht übersteigt.

Förderantrag: BW327_Foerderungsantrag_Errichtung_Eigenheim_20211227

Richtlinie:

1_Richtlinie Eigenheim_ab 1.1.2022 bis 31.12.2023

2_Richtlinie Ersterwerb_ab 1.1.2022 bis 31.12.2023

9_Richtlinie Erwerb von Bestandsobjekten_ab 1.1.2022

Bundesförderung 2021/2022
Bundesförderung
Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH Neu.JPG
„Raus aus Öl“ für Private 2021/2022 für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus ab 8.10.2021

"raus aus Öl"

  • Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
    Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

  • Tausch des fossilen Heizungssystems – „raus aus Öl“ (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen)

  • Förderung von max. 7.500 € als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss für den Ersatz des fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme oder Holzzentralheizung oder Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.)

  • Zuschlag von max. 2.000 € bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern* in Erdgas-versorgten Gebieten

  • Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Alle Details zur Förderinformation siehe Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH

Förderantrag Online: www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-efh

Vorgehensweise: Förderantrag Online ausfüllen und absenden

FAQ – Häufig gestellte Fragen: faq_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH

Endabrechnungsformular: Endabrechnungformular_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH

Vorgehensweise: nach Registrierung und Umsetzung des Heizungstausches innerhalb von 26 Wochen das zugemailte Förderabrechnungsformular der KPC mit den Rechnungsbeträgen ausfüllen und die eingescannten Rechnungen mit Meldzettel der Objekt-Bewohner auf den durch die KPC zugesendeten Link bei der Onlineregistrierung hochladen.

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

Infoblatt_sanierungsscheck_2021_2022_EFH
Sanierungsscheck für Private 2021/2022 für
Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

"Förderungsfähige Kosten"

  • Einzelbauteilsanierung - bis zu 2.000 Euro (Förderung einer Maßnahme)

    • Außenwand: Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand;  Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m²K

    • Oberste Geschoßdecke/ Dach: Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche; Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m²K

    • Unterste Geschoßdecke: Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke; Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m²K

    • Fenster: Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster; max. U-Wert: 1,1 W/m²K

  • Teilsanierung 40 % - Reduktion des spez. HWBRK1 um mind. 40 % - bis zu 4.000 Euro

  • Umfassende Sanierung guter Standard - Reduktion des spez. HWBRK1 auf max. 56,44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 - bis zu 5.000 Euro

  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard - Reduktion des spez. HWBRK1 auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 - bis zu 6.000 Euro

  • Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte" hwb_grenzwerttabelle_sanierungsscheck_2021_2022

  • 3.000 Euro Zuschlag bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen)

  • Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Details zur Förderinformation: Infoblatt_sanierungsscheck_2021_2022_EFH

Förderantrag Online: www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-20212022-efh

Technischen Details: technische_details_efh_sanierungsscheck_2021_2022

FAQ – Häufig gestellte Fragen: faq_sanierungsscheck_2021_2022_EFH

Endabrechnungsformular: Endabrechnungformular_sanierungsscheck_2021_2022_EFH

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

Klima Energie Fonds
Leitfaden_Photovoltaik_2020_2022 aktuali
Leitfaden Photovoltaik-Anlagen
Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Doppelförderung Bund & Land ab 1.6.2021 möglich

"Förderung"

  • Der Förderantrag kann von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. Die Rechnung muss von einem befugten Unternehmen ausgestellt und an den/die AntragstellerIn adressiert sein.
    Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt und beträgt

    • 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp

    • 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp

    • 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

    • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp

    • Gilt für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 50 kWp

  • Gemäß Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF beträgt die Förderung, unabhängig von dem angegebenen Pauschalsatz, maximal 35 % der förderfähigen Investitionskosten. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung des oben angeführten Pauschalbetrags möglich.

Förderantrag Online: www.klimafonds.gv.at/call/photovoltaik-anlagen-2022/ Vorgehensweise: Zählpunktnummer bei Kelag Netz ansuchen, Förderantrag Online ausfüllen und absenden

Richtlinie: Leitfaden_Photovoltaik_2020_2022 aktualisiert Juni 2021

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

Stadt Villach
Stadt_Villach_-_Richtlinien_der_Stadt_Vi
Stadt Villach - Richtlinien der Stadt Villach für die Umweltschutz- und Energiebeffizienzförderung

"Förderungsfähige Kosten"

1.) Förderung der Sanierung von Gebäuden und haustechnischen Anlagen

a. Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile
b. weitere energieeffiziente Maßnahmen bei Wohnhaus- und Gebäudesanierung
c. umfassende energetische  Sanierungsmaßnahmen
d „Fossile Raus!“ Bonus

2. Förderung von sonstigen Energieeffizienzmaßnahmen

a. Zentralheizgeräte in Bestandswohngebäuden unter Verwendung erneuerbarer
Energieträger
b. Dämmung der Wärmeverteilungsrohre
c. Wärmepumpen in neuerrichteten Wohngebäuden
d. Wärmepumpen in Verbindung mit einem Niedertemperaturwärmeabgabesystem mit einer
Vorlauftemperatur von max. 40°C in thermisch sanierten Bestandsobjekten
e. Thermisch verbesserte Gebäudehülle – Neuerrichtung von Wohngebäuden
f. Thermisch verbesserte Gebäudehülle – Sanierung von Wohngebäuden
g. Thermisch verbesserte Gebäudehülle – Sanierung einzelner Bauteile in Wohnobjekten

3. Förderung sonstiger umweltrelevanter Maßnahmen

4. Förderung der Elektromobilität

a. Elektro- bzw. Brennstoffzellenautos
b. Elektromotorräder, Elektroroller, Elektromopeds
c. Elektrofahrräder (E-Bikes), Pedelecs und Nachrüstsätze

Punktesystem: für jede energieeinsparende Maßnahmen bzw. Energieeffizienz-Maßnahme werden unterschiedlich viel Punkte vergeben, siehe: 2020-04 1NU_Richtlinie_Umweltschutz_und_Energieeffizienzfoerderung

Der „Fossile Raus!“ Bonus wird in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 1.500 Euro im Rahmen der budgetären Mittel zusätzlich zu dem sich aus dem Punktesystem errechneten Förderbetrag gewährt.

Förderhöhe: Ein Förderpunkt entspricht – mit Ausnahme der Förderung zu Punkt III)4. – jedenfalls dem Wert von mindestens EUR 100,-. die vorhandenen Fördermittel bestmöglich auf alle Förderungswerber/innen verteilt werden sollen, kann sich dieser Wert abhängig von der Anzahl der Förderanträge und der zur Verfügung stehenden budgetären Mittel bis auf einen Maximalwert von EUR 400,- je Punkt erhöhen.

Details Förderinformation: 2020-04 1NU_Richtlinie_Umweltschutz_und_Energieeffizienzfoerderung

Förderantrag Online unter https://villach.at/stadt-service/foerderungen-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten/natur-und-umweltfoerderungen

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

bottom of page