Wohnbauförderung in Kärnten 2023
Sanierung 2023 von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau
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Sanierung von oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Außenwänden, Fenster
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Umfassende Sanierung: 40% max 19.200 € im EFH plus 5.000 € für ZWH
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Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen: bis zu 35% max. 3.000 €
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Solarthermie: 35% max. 1.500 € mindestens 6 m² Aperturfläche
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Vor-Ort Energieberatung
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Beratung durch Sanierungsbegleiter bei energetischer Sanierung
Förderantrag: BW365_Foerderungsantrag_Wohnhaussanierung_20230111f
Vorgehensweise: Förderantrag vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt/Magistrat mit technischer Spezifikation der Sanierungsmaßnahme und dessen Vermerk in einer Kopie des Bestandsplans zur Unterschrift dort vorlegen und mit allen Bestandsplänen des Objekts, den Angeboten und dem Energieberatungsprotokoll zusammen an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 zusenden.
Abrechnung: BW230_Abrechungsformular_Wohnhaussanierung_20220324f
Vorgehensweise: Förderabrechnungsformular entsprechend der tatsächlichen Rechnungssummen ausfüllen und dieses zusammen mit den Rechnungskopien & deren Überweisungsbelege mit Meldzettel der Objekt-Bewohner an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 zu senden.
Richtlinie: BW378_6_Richtlinie Sanierung Private_ab 1.1.2023 bis 31.12.2023
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Sanierungsoffensive 2023 - thermische Sanierung "Dämmung statt Geldverschwendung"
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Gefördert wird die Dämmung der Außenwände und der Fenstertausch bzw. Tausch von Außentüren im Zuge der Dämmung der Außenwand in Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen
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Unter Einhaltung der Wärmedurchgangskoeffizienten Außenwand 0,25 W/m²K
und Fenster 1,06 W/m²K -
Einmalzuschuss in Höhe von 40% der förderbaren Sanierungskosten, höchstens in Höhe von 10.000 € je Gebäude
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Zuschlag von 50% auf die Förderung bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Hanf): Einmalzuschuss in Höhe von höchstens 5.000 € je Gebäude
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Fenstertausch bzw. Tausch von Außentüren (im Zuge der Dämmung der Außenwand): Einmalzuschuss in Höhe von 30% der förderbaren Sanierungskosten, höchstens in Höhe von 3.300 € je Gebäude
Förderantrag: BW365_Foerderungsantrag_Wohnhaussanierung_20230111f
Abrechnung: BW288_Abrechungsformular_Schaffung_Wohnraum_20210217F
Richtlinie: BW378_6_Richtlinie Sanierung Private_ab 1.1.2023 bis 31.12.2023
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Impulsprogramm 2023 "Raus aus fossilen Brennstoffen"
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Entspricht einer Anschlussförderung zur Bundesförderung / KPC
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Heizungsanlagentausch von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Strom, Kohle, Öl, Gas, Allesbrenner) auf erneuerbare Energie, wie z.B. Anschluss an Fernwärme, Pelletskessel, Scheitholzkessel, Hackgutkessel oder Wärmepumpenheizung
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Für Gebäude (Ein- und Zweifamilienwohnhaus) mit höchstens zwei Wohnungen im Einfamilienhaus (eine Wohnung mit Hauptwohnsitz notwendig)
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35% der förderbaren Sanierungskosten von max. € 36.000 je Gebäude für energieeffiziente Heizungsanlagen, höchstens in Höhe von € 6.000 je Gebäude
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Zweitheizungen z.B. Scheitholz müssen zur zu tauschenden Heizung nicht entsorgt werden
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Zusatzförderung für einkommensschwachen Haushalten, siehe Sauber Heizen für Alle
Förderformular Bestätigung Eigentümer: BW396_1_2_Impulsprogramm_RAFB_Bestaetigung_Antragsteller_Eigentuemer_20230629f
Förderformular Bestätigung Baubehörde:
BW397_2_2_Impulsprogramm_RAFB_Bestaetigung_Baubehoerde_Energieversorger_20230629f
Vorgehensweise: Förderformular Bestätigung Baubehörde vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt/Magistrat mit technischer Spezifikation der neuen Heizung und dessen Vermerk in einer Kopie des Bestandsplans zur Unterschrift dort vorlegen. Mit der Zustimmung der Gemeinde/Magistrat kann mit den Arbeiten begonnen werden. Registrierung bei der KPC (frist von 52 Wochen beachten). Nach Fertigstellung des Heizungstausch Förderformular Bestätigung Eigentümer ausfüllen & unterschreiben und mit der Rechnung und Überweisungsbestätigung online auf https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353 hochladen.
Richtlinie: BW385_13_Impulsprogramm für Raus aus fossilen Brennstoffen_ab 1.1.2023 bis 31.12.2024
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Impulsprogramm 2023 & 2024 "für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)"
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Für Gebäude (Ein- und Zweifamilienwohnhaus) mit höchstens zwei Wohnungen im Einfamilienhaus (eine Wohnung mit Hauptwohnsitz notwendig)
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Entspricht einer Anschlussförderung zur Bundesförderung / KPC
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Keine m² Beschränkung
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Eine 2. Wohnung kann leer oder Nebenwohnsitz sein
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35 % der förderbaren Kosten für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) max
- 480 € pro kWp bis max. 10 kWp – max. 4.800 € je Wohnung
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Bei Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. Klima- und Energiefonds) ist ein maximaler Förderhöchstsatz von 70 % der förderbaren Kosten zulässig. Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung.
Förderformular Bestätigung Eigentümer:
_BW401_1_2_IP-PV_Bestaetigung_Eigentuemer_20230704f
Förderformular Bestätigung Baubehörde:
_BW402_2_2_IP-PV_Bestaetigung_Baubehoerde_20230704f
Vorgehensweise: Förderformular Bestätigung Baubehörde vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt/Magistrat mit technischer Spezifikation der Photovoltaik & ggf. Batteriespeicher zur Unterschrift dort vorlegen. Mit der Zustimmung der Gemeinde/Magistrat kann mit den Arbeiten begonnen werden. Nach Fertigstellung der Montage Förderformular Bestätigung Eigentümer ausfüllen & unterschreiben und mit der Rechnung & Überweisungsbestätigung und Bestätigung Baubehörde online auf https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353 hochladen.
Richtlinie: BW386_14_Impulsprogramm für PV-Anlagen_ab 1.1.2023 bis 31.12.2023
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Errichtung von Eigenheimen
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Gefördert wird die Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden).
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Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines Förderungskredites + Annuitätenzuschüssen oder alternativ eines Einmalzuschusses (Häuslbauerbonus).
Wichtig:
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Die Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt im örtlichen Entwicklungskonzept der Standortgemeinde (ÖEK) vorgesehen sein.
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Mit der Bauausführung darf nicht vor Zusicherung der Förderung begonnen werden!
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Ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn kann jedoch bei der Förderungsstelle gestellt werden.
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind die Baubewilligung und der Energieausweis in elektronischer Form (online-Datenbank "ZEUS Kärnten") vorzulegen.
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Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn die Nutzfläche der Wohnung 130 m² (> 5 Personen im Haushalt 150 m²) nicht übersteigt.
Förderantrag: BW327_Foerderungsantrag_Errichtung_Eigenheim_20211227
1_Richtlinie Eigenheim_ab 1.1.2022 bis 31.12.2023
Bundesförderung 2021/2022
„Raus aus Öl“ für Private 2021/2022 für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus ab 8.10.2021
"raus aus Öl"
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Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. -
Tausch des fossilen Heizungssystems – „raus aus Öl“ (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen)
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Förderung von max. 7.500 € als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss für den Ersatz des fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme oder Holzzentralheizung oder Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.)
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Zuschlag von max. 2.000 € bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern* in Erdgas-versorgten Gebieten
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Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Alle Details zur Förderinformation siehe Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH
Förderantrag Online: www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-efh
Vorgehensweise: Förderantrag Online ausfüllen und absenden
FAQ – Häufig gestellte Fragen: faq_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH
Endabrechnungsformular: Endabrechnungformular_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH
Vorgehensweise: nach Registrierung und Umsetzung des Heizungstausches innerhalb von 26 Wochen das zugemailte Förderabrechnungsformular der KPC mit den Rechnungsbeträgen ausfüllen und die eingescannten Rechnungen mit Meldzettel der Objekt-Bewohner auf den durch die KPC zugesendeten Link bei der Onlineregistrierung hochladen.
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Sanierungsscheck für Private 2021/2022 für
Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
"Förderungsfähige Kosten"
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Einzelbauteilsanierung - bis zu 2.000 Euro (Förderung einer Maßnahme)
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Außenwand: Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand; Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m²K
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Oberste Geschoßdecke/ Dach: Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche; Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m²K
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Unterste Geschoßdecke: Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke; Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m²K
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Fenster: Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster; max. U-Wert: 1,1 W/m²K
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Teilsanierung 40 % - Reduktion des spez. HWBRK1 um mind. 40 % - bis zu 4.000 Euro
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Umfassende Sanierung guter Standard - Reduktion des spez. HWBRK1 auf max. 56,44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 - bis zu 5.000 Euro
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Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard - Reduktion des spez. HWBRK1 auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 - bis zu 6.000 Euro
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Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte" hwb_grenzwerttabelle_sanierungsscheck_2021_2022
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3.000 Euro Zuschlag bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen)
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Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Details zur Förderinformation: Infoblatt_sanierungsscheck_2021_2022_EFH
Förderantrag Online: www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-20212022-efh
Technischen Details: technische_details_efh_sanierungsscheck_2021_2022
FAQ – Häufig gestellte Fragen: faq_sanierungsscheck_2021_2022_EFH
Endabrechnungsformular: Endabrechnungformular_sanierungsscheck_2021_2022_EFH
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Leitfaden Photovoltaik-Anlagen
Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Doppelförderung Bund & Land ab 1.6.2021 möglich
"Förderung"
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Der Förderantrag kann von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. Die Rechnung muss von einem befugten Unternehmen ausgestellt und an den/die AntragstellerIn adressiert sein.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt und beträgt-
250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
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200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
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150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp
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Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp
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Gilt für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 50 kWp
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Gemäß Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF beträgt die Förderung, unabhängig von dem angegebenen Pauschalsatz, maximal 35 % der förderfähigen Investitionskosten. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung des oben angeführten Pauschalbetrags möglich.
Förderantrag Online: www.klimafonds.gv.at/call/photovoltaik-anlagen-2022/ Vorgehensweise: Zählpunktnummer bei Kelag Netz ansuchen, Förderantrag Online ausfüllen und absenden
Richtlinie: Leitfaden_Photovoltaik_2020_2022 aktualisiert Juni 2021
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