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Förderungen Ein- /Zweifamilienhaus

Wohnbauförderung
Wohnbauförderung in Kärnten 2024
BW290 Wohnbauförderung Wohnhaussanierung.jpg

Sanierung 2024 von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau

  • Sanierung von oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Außenwänden, Fenster

  • Umfassende Sanierung: 40% max 19.200 € im EFH plus 5.000 € für ZWH

  • Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen: bis zu 35% max. 3.000 €

  • Solarthermie:  35% max. 1.500 € mindestens 6 m² Aperturfläche

  • Vor-Ort Energieberatung

  • Beratung durch Sanierungsbegleiter bei energetischer Sanierung

Förderantrag: BW365_Foerderungsantrag_Wohnhaussanierung_20240103f

Vorgehensweise: Förderantrag vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt/Magistrat mit technischer Spezifikation der Sanierungsmaßnahme und dessen Vermerk in einer Kopie des Bestandsplans zur Unterschrift dort vorlegen und mit allen Bestandsplänen des Objekts, den Angeboten und dem Energieberatungsprotokoll zusammen an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 zusenden.

Abrechnung: BW230_Abrechungsformular_Wohnhaussanierung_20230829f

Vorgehensweise: Förderabrechnungsformular entsprechend der tatsächlichen Rechnungssummen ausfüllen und dieses zusammen mit den Rechnungskopien & deren Überweisungsbelege mit Meldzettel der Objekt-Bewohner an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 11 zu senden.

Richtlinie: BW424_6_Richtlinie Sanierung Private_ab 1.1.2024 bis 30.06.2024

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

BW292 Wohnbauförderung Sanierungsoffensive.jpg

Sanierungsoffensive 2024 - thermische Sanierung "Dämmung statt Geldverschwendung"

  • Gefördert wird die Dämmung der Außenwände und der Fenstertausch bzw. Tausch von Außentüren im Zuge der Dämmung der Außenwand in Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen

  • Unter Einhaltung der Wärmedurchgangskoeffizienten Außenwand 0,25 W/m²K
    und Fenster 1,06 W/m²K

  • Einmalzuschuss in Höhe von 40% der förderbaren Sanierungskosten, höchstens in Höhe von 10.000 € je Gebäude

  • Zuschlag von 50% auf die Förderung bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Hanf): Einmalzuschuss in Höhe von höchstens 5.000 € je Gebäude

  • Fenstertausch bzw. Tausch von Außentüren (im Zuge der Dämmung der Außenwand): Einmalzuschuss in Höhe von 30% der förderbaren Sanierungskosten, höchstens in Höhe von 3.300 € je Gebäude

Förderantrag: BW365_Foerderungsantrag_Wohnhaussanierung_20240103f

Abrechnung: BW230_Abrechungsformular_Wohnhaussanierung_20230829f

Richtlinie: BW424_6_Richtlinie Sanierung Private_ab 1.1.2024 bis 30.06.2024

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BW291 Impulsprogramm Raus aus fossilen Brennstoffen.jpg

Impulsprogramm 2024 "Raus aus fossilen Brennstoffen"

  • Entspricht einer Anschlussförderung zur Bundesförderung / KPC

  • Heizungsanlagentausch von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Strom, Kohle, Öl, Gas, Allesbrenner) auf erneuerbare Energie, wie z.B. Anschluss an Fernwärme, Pelletskessel, Scheitholzkessel, Hackgutkessel oder Wärmepumpenheizung

  • Für Gebäude (Ein- und Zweifamilienwohnhaus) mit höchstens zwei Wohnungen im Einfamilienhaus (eine Wohnung mit Hauptwohnsitz notwendig)

  • 35% der förderbaren Sanierungskosten von max. € 36.000 je Gebäude für energieeffiziente Heizungsanlagen, höchstens in Höhe von € 6.000 je Gebäude

  • Zweitheizungen z.B. Scheitholz müssen zur zu tauschenden Heizung nicht entsorgt werden

  • Zusatzförderung für einkommensschwachen Haushalten, siehe Sauber Heizen für Alle

Förderformular Bestätigung Eigentümer: BW396_1_2_Impulsprogramm_RAFB_Bestaetigung_Antragsteller_Eigentuemer_20231220f

Förderformular Bestätigung Baubehörde:

BW397_2_2_Impulsprogramm_RAFB_Bestaetigung_Baubehoerde_Energieversorger_20230731f

Vorgehensweise: Förderformular Bestätigung Baubehörde vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt/Magistrat mit technischer Spezifikation der neuen Heizung und dessen Vermerk in einer Kopie des Bestandsplans zur Unterschrift dort vorlegen. Mit der Zustimmung der Gemeinde/Magistrat kann mit den Arbeiten begonnen werden. Registrierung bei der KPC (frist von 52 Wochen beachten). Nach Fertigstellung des Heizungstausch Förderformular Bestätigung Eigentümer ausfüllen & unterschreiben und mit der Rechnung und Überweisungsbestätigung online auf https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353 hochladen.

Richtlinie: BW385_13_Richtlinie für Raus aus fossilen Brennstoffen_ab 01.07.2023 bis 31.12.2024

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Infoblatt Photovoltaik_2022.JPG

Impulsprogramm 2023 & 2024 "für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)"

  • Für Gebäude (Ein- und Zweifamilienwohnhaus) mit höchstens zwei Wohnungen im Einfamilienhaus (eine Wohnung mit Hauptwohnsitz notwendig)

  • Entspricht einer Anschlussförderung zur Bundesförderung / KPC

  • Keine m² Beschränkung

  • Eine 2. Wohnung kann leer oder Nebenwohnsitz sein

  • 35 % der förderbaren Kosten für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) max

  • 480 € pro kWp bis max. 10 kWp – max. 4.800 € je Wohnung
  • Bei Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. Klima- und Energiefonds) ist ein maximaler Förderhöchstsatz von 70 % der förderbaren Kosten zulässig. Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung.

Förderformular Bestätigung Eigentümer:

_BW401_1_2_IP-PV_Bestaetigung_Eigentuemer_20230704f

Förderformular Bestätigung Baubehörde:

_BW402_2_2_IP-PV_Bestaetigung_Baubehoerde_20230704f

Vorgehensweise: Förderformular Bestätigung Baubehörde vollständig ausfüllen, beim Gemeindeamt/Magistrat mit technischer Spezifikation der Photovoltaik & ggf. Batteriespeicher zur Unterschrift dort vorlegen. Mit der Zustimmung der Gemeinde/Magistrat kann mit den Arbeiten begonnen werden. Nach Fertigstellung der Montage Förderformular Bestätigung Eigentümer ausfüllen & unterschreiben und mit der Rechnung & Überweisungsbestätigung und Bestätigung Baubehörde online auf https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353 hochladen.

Richtlinie: BW386_14_Impulsprogramm für PV-Anlagen_ab 1.1.2023 bis 31.12.2023

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BW289 Wohnbauförderung Eigenheim Umbauten Zubauten.jpg

Errichtung von Eigenheimen

  • Gefördert wird die Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden).

  • Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines Förderungskredites + Annuitätenzuschüssen oder alternativ eines Einmalzuschusses (Häuslbauerbonus).

Wichtig:

  • Die Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt im örtlichen Entwicklungskonzept der Standortgemeinde (ÖEK) vorgesehen sein.

  • Mit der Bauausführung darf nicht vor Zusicherung der Förderung begonnen werden!

  • Ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn kann jedoch bei der Förderungsstelle gestellt werden.

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind die Baubewilligung und der Energieausweis in elektronischer Form (online-Datenbank "ZEUS Kärnten") vorzulegen.

  • Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn die Nutzfläche der Wohnung 130 m² (> 5 Personen im Haushalt 150 m²) nicht übersteigt.

Förderantrag: BW327_Foerderungsantrag_Errichtung_Eigenheim_20211227

Richtlinie:

1_Richtlinie Eigenheim_ab 1.1.2022 bis 31.12.2023

2_Richtlinie Ersterwerb_ab 1.1.2022 bis 31.12.2023

9_Richtlinie Erwerb von Bestandsobjekten_ab 1.1.2022

Bundesförderung 2023/2024
Bundesförderung
Infoblatt_raus_aus_Oel_2023_2024_EFH.jpg
„Raus aus Öl“ für Private 2023/2024 für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

"raus aus Öl"

  • Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

  • Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

  • Tausch des fossilen Heizungssystems – „raus aus Öl“ (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen)

Förderung von max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss für den Ersatz des fossilen Heizungssystems durch

  • klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme max. 15.000 €

  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung max. 18.000 €

  • Scheitholz-Zentralheizung 16.000 €

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe 16.000 € (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.)

  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe 23.000 € (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.)

  • Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe + 5.000 €

  • Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem + 4.000 €

  • Bonus für Gesamtsanierungskonzept + 500 €

  • Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems + 2.500 €

Alle Details zur Förderinformation siehe Infoblatt_raus_aus_Oel_2023_2024_EFH

Förderantrag Online: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus

FAQ – Häufig gestellte Fragen: faq_raus_aus_Oel_2023_2024_EFH

Endabrechnungsformular: Endabrechnungformular_raus_aus_Oel_2023_2024_EFH

Vorgehensweise: nach Registrierung und Umsetzung des Heizungstausches innerhalb von 52 Wochen das zugemailte Förderabrechnungsformular der KPC mit den Rechnungsbeträgen ausfüllen und die eingescannten Rechnungen mit Meldzettel der Objekt-Bewohner auf den durch die KPC zugesendeten Link bei der Onlineregistrierung hochladen.

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Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH.jpg
Sanierungsscheck für Private 2023/2024 für
Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

"Förderungsfähige Kosten"

  • Einzelbauteilsanierung - bis zu 9.000 € (Förderung einer Maßnahme)

    • Außenwand: Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand;  Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m²K

    • Oberste Geschoßdecke/ Dach: Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche; Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m²K

    • Unterste Geschoßdecke: Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke; Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m²K

    • Fenster: Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster; max. U-Wert: 1,1 W/m²K

  • Teilsanierung 40 % - Reduktion des spez. HWB RefRK um mind. 40 % bis zu 18.000 €

  • Umfassende Sanierung guter Standard - Reduktion des spez. HWB RefRK auf max. 56,44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 - bis zu 27.000 €

  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard - Reduktion des spez. HWB RefRK auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2 ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 - bis zu 42.000 €

  • Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte" hwb_grenzwerttabelle_sanierungsscheck_2023_2024

  • Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte max. Förderung um 50 %.

  • Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Details zur Förderinformation: Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH

Förderantrag Online: www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-ein-zweifamilienhaus-und-reihenhaus-2023/2024

Technischen Details: technische_details_efh_sanierungsscheck_2023_2024

FAQ – Häufig gestellte Fragen: faq_sanierungsscheck_2023_2024_EFH

Endabrechnungsformular: Endabrechnungformular_sanierungsscheck_2023_2024_EFH

Gerne übernehme ich die gesamte Förderabwicklung für Sie => hier kontaktieren

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